Antwortschreiben 17..5.11

> Sehr geehrter Herr DI Schwach !
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> Mir wurde heute Ihre an die Bürgermeisterin gerichtete Anfrage vom 12.05.2011 zugeleitet, mit welcher Sie sich um den Verbleib Ihres Schreibens vom 25.04.2011 erkundigten.
> Mit diesem Schreiben nahmen Sie Bezug auf einen Werbeprospekt der Immobilienvermittlung G. Waltner GmbH, die in der Langenloiser Straße auf den Grundstücken 3019/3, 3019/4 und 3021/1 KG Krems eine Wohnhausanlage mit Eigentumswohnungen zu errichten gedenkt.
> Mit diesem Schreiben legen Sie auch dar, dass das geplante Bauvorhaben sowohl in seiner Anordnung auf dem Grundstück, als auch in der Höhe, von der Mehrheit der in seiner Umgebung vorhandenen Hauptgebäude abweicht und so daher nicht den Bestimmungen des § 54 der NÖ Bauordnung 1996 entspricht. Sie ersuchten, dass im Zuge der Vorprüfung (unter Hinweis auf den Gestaltungsbeirat) Ihre Bedenken Berücksichtigung finden mögen.
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> Sehr geehrter Herr DI Schwach, da zu dieser Zeit wirklich eine Projektstudie der obgenannten Immobilienvermittlung dem Gestaltungsbeirat der Stadt Krems zur Beurteilung vorgelegt werden sollte, wurde Ihr Schriftsatz vom 25.04.2011 der zuständigen Stelle, das ist die Stabsstelle Stadtentwicklung, am 28.04.2011 zur weiteren Bearbeitung übergeben.
> Die Projektstudie wurde in der Sitzung des Gestaltungsbeirates vom 03.05.2011 einer Begutachtung unterzogen, wobei festgestellt wurde, dass das Projekt, das unter der Bezeichnung "Terrassenwohnungen - Langenloiser Straße" vorgelegt wurde, in seiner geplanten Dimensionierung nicht den baurechtlichen Bestimmungen entspricht.
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> Sehr geehrter Herr DI Schwach, nachdem derzeit kein baubehördliches Verfahren anhängig ist, welches ein Einschreiten der Baubehörde erfordert, werden Sie ersucht, sich für weitere Auskünfte direkt an die Stabsstelle Stadtentwicklung zu wenden.
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> Mit freundlichem Gruß
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> Für den Magistrat:
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> Helmut Paul Wallner
> Magistrat der Stadt Krems an der Donau
> Anlagenrecht
> Gaswerkgasse 9, 3500 Krems
> T 02732 801 470
> M 0676 848828 470
> F 02732 801 90431
> mailto:anlagenrecht@krems.gv.at
>

Schreiben an den Magistrat

Interessensgemeinschaft  der Bewohner am Steindl- Langenloiser Straße

DI Karl Schwach, Steindlstraße 19, 3500 Krems T. 02732 84665

E. karl_schwach@hotmail.com

  

An den

Magistrat der Stadt Krems/ Donau

Anlagenrecht

Gaswerkgasse 9

3500 Krems

  

Krems, am 25. 4. 2011

  

Betrifft: „ Solar Aktiv“ Wohnhausanlage in Krems – Langenloiser Straße

 auf den Gst.Nr. 3019/ 3, 3019/ 4, 3021/ 1.

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Laut Werbeprospekt bzw. Informationen  der Immobilienvermittlung

G. Waltner GmbH.ist ein Wohnhaus mit Eigentumswohnungen teilweise in geschlossener Bebauungsweise und teilweise in einseitig offener Bebauungsweise in der Bauklasse III geplant.

 

Bei genauerer Betrachtung der Hauptgebäude in der Umgebung ( bis 100 m!)

des geplanten Bauvorhabens entspricht jedoch die Höhe des mehrheitlichen

Gebäudebestandes eher der Bauklasse II.

 

Von den insgesamt 24 Hauptgebäuden  sind 11 Gebäude in der Bauklasse III

( über 8,00 bis 11,00 m), 11 Gebäude in der Bauklasse II ( über 5,00 m bis

11,00 m) und 2 in der Bauklasse I ( bis 5,00 m) ausgeführt. Alle weiteren Hauptgebäude entlang der Fahrbahnseite des geplanten Projektes auptH  entsprechen  in der Höhe  der Bauklasse I oder II.

 

Hinsichtlich der Anordnung des geplanten Gebäudes ist eine Kombination von

geschlosssener ( auf Gst. Nr. 3019/ 3, 3014/ 4 ) und einseitig offener Bebauungsweise (auf Gst. Nr. 3021/1) vorgesehen (direkt an der Grundstücksgrenze 3018/1 über die Grundstücke 3019/3 und 3019/4 auf das Grundstück 3021/1 mit einem Bauwich zum Grundstück 3022/2).

 

Von den insgesamt 24 Hauptgebäuden der Umgebung ist jedoch nur eine geringe Anzahl von Gebäuden in einseitiger Bebauung ausgeführt. Mehrheitlich sind in der Umgebung die Hauptgebäude in offener Bebauungsweise vorhanden.

 

Im folgenden eine Zusammenstellung der Anordnung der Hauptgebäude auf den Grundstücken der Umgebung:

Offene Bebauungsweise

3023/4, . 3007, 3023/1, 3022/2, 1085/1, . 1540, . 1539, 1088/3, 1087/1, 3014, 3011/1 (offene Bebauung mit Nebengebäuden, siehe NÖBO § 51)

Einseitig offene Bebauungsweise

. 620/1, . 934, 3005/7

 

Geschlossene Bebauungsweise

.1484, 3026/2, . 610/2, . 957, . 610/4, . 909, . 910, . 911, . 923, .933

 

Somit sind die Hauptgebäude in offener Bebauungsweise bis zur Bauklasse II mehrheitlich in der Umgebung (bis 100 m) des geplanten Bauvorhabens vorhanden. Das geplante Hauptgebäude weicht daher  sowohl  in seiner Anordnung auf dem Grundstück als auch  in der Höhe von der Mehrheit  der in seiner Umgebung vorhandenen Hauptgebäuden ab und entspricht daher nicht den Bestimmungen des § 54 der NÖBO.

 

Wir ersuchen Sie, im Zuge der Vorprüfung (Gestaltungsbeirat, Baubehörde) des o.a. Projektes unsere Bedenken zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

   

DI Karl Schwach, Obmann                                      Dr. Evelyn Trondl, Anrainerin 

  

     

Fortsetzung Terassenwohnungen

Werte Vereinsmitglieder!

 

STRASSENSCHLUCHT Langenloiser Straße

 

Auf Grund unseres Artikels in der NÖN vom 21. 3. 2011 hat der Bauherr des geplanten Terrassenhauses in der Langenloiser Straße sofort reagiert und Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Für ein angekündigtes Gespräch auch mit den Anrainern dieses Projektes und Vertretern  des Vereins wird eine überarbeitete Fassung vorgelegt.

Wir freuen uns über die prompte Reaktion von Seiten des Bauherrn und werden

fortlaufend über die Entwicklung des Projektes berichten.

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

DI Karl Schwach

Obmann

 

Information Terrassenwohnungen

INFORMATION  Langenloiserstraße – Terrassenwohnungen 

Seit einigen Wochen kündigt eine langgestreckte schmale Tafel in der Langenloiserstraße gegenüber den Häusern  Nr. 53 - 59 die Errichtung von Terrassenwohnungen „für Sie“ an. Der Baubeginn ist mit April 2011, die Fertigstellung mit Ende 2011 angegeben. Eine Bauverhandlung über dieses Bauvorhaben hat noch nicht stattgefunden, da die Nachbarn bis jetzt noch keine entsprechende Einladung erhalten haben. 

Bei genaueren Nachforschungen ergaben sich folgende Daten:Geplant sind 21 Eigentumswohnungen in unterschiedlicher Größe in einem geschlossenen Baukörper von ca. 35 m bis 40 m Länge und ca. 20 m Tiefe, nach Osten hin mit Terrassen abgetreppt.

Entlang der Langenloiserstraße ist eine durchgehend dreigeschossige Front mit einer Gesamthöhe von ca. 10 m  vorgesehen. Diese dreigeschossige Bauweise steht im Widerspruch zu dem Großteil der bestehenden Bebauung in der Langenloiserstraße, die vorwiegend nur zwei Geschosse aufweist. 

Weiters sind an der Straßenfront  Abstellplätze für 12 PKWs,  im Gebäude für 20 , also insgesamt für 32 PKWs  vorgesehen.  Besitzer von Zweitautos und Besucher werden teilweise gezwungen sein, auf die sehr begrenzten öffentlichen Parkflächen auszuweichen.  

Anzustreben wäre eine feingliedrigere Bauweise in Form einer eventuellen Höhenstaffelung, angepasst an die Steigung der Langenloiserstraße und eine Unterteilung des langgestreckten Baukörpers mittels eines Zwischenraumes. Damit würde  die lockerere Bauweise im oberen Teil dieser Straßenseite aufgenommen und ergänzt werden.    

DI Karl Schwach     Obmann

Gerda Schwach      Schriftführerin